VOPSI-Organisation
Generalversammlung
Die Generalversammlung setzt sich aus Delegierten der Kollektivmitglieder- und Mitgliedern des Exekutivkomitees zusammen.
Siehe Artikel 11 und folgende der Statuten
Die Generalversammlung (GV) findet einmal pro Jahre statt.
Eine aussergewöhnliche GV kann einberufen werden.
Die Geschäftsleitung
Bestehend aus dem Vorsitz, dem Generalsekretär oder der Generalsekretärin, zwei Mitgliedern der strategische Leitung.
Die Geschäftsleitung trifft sich vor den Sitzungen der strategischen Leitung und bereitet diese vor.
Siehe Artikel 24 und folgenden der Statuten
Die strategische Leitung
Der Vorsitz, der/die Generalsekretär/in und die Delegierten der Berufsverbände nehmen daran teil.
Schiedsrichterliche Kommission
Zwei Delegierte und zwei Stellvertreter werden ernannt.
Die Kommission hat die Aufgabe, Streitigkeiten, Rechtsstreite zwischen Mitarbeitern und Institutionen zu überprüfen und dazu Stellung zu beziehen.
Verhandlungskommission
Bestehend aus dem Generalsekretär oder der Generalsekretärin und zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung, dazu ein/eine Protokollführer/in.
Sie hat die Aufgabe, mit unseren Partnern Verhandlungen im Bereich des GAV zu führen oder Situationen zu besprechen.
Arbeitsgruppe
Delegierte werden nach spezifischen Themen ernannt
Sie haben die Aufgabe, die Dossiers zu behandeln:
- den Stand der Arbeiten mitzuteilen
- Vorschläge zu unterbreiten
- dem Exekutivkomitee getroffene Entscheide vorzulegen
Das ständige Sekretariat
Es übernimmt die folgenden Aufgaben:
- das Generalsekretariat
- das Administrativsekretariat
- Dienstleistungen für Verbände (Konsultationen, Rechtsräte, usw.)
- Redaktion und Veröffentlichung des VOPSI-Infos
- die Finanzen
- Unterstützung für die Delegationen und Vertretungen des VOPSI