Geschichte
Die Ursprünge
In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre beginnt der sozialpädagogische Sektor des Kantons Freiburg sich zu strukturieren. Der hauptsächlich von religiösen Institutionen organisierte und von karitativem Charakter geprägte Sektor beginnt sich zu professionalisieren. Der Übergang von den gemeinnützigen Vereinen zu sozialpädagogischen Dienstleistungen zwingt die stark verstreuten Akteure sich zu begegnen, eine Politik zur Betreuung zu definieren und sich als Fachleute des Sozialbereichs gegenüber dem zahlenden Staat zu profilieren. Der Staat Freiburg entzieht sich seinen Verpflichtungen und verlangt von den sozialen Institutionen mehr Transparenz in der Verwaltung und Betreuung der Betroffenen, damit die Leistungen effizienter und spezialisierter werden. Die sozialen Fachschulen entwickeln sich und liefern qualifizierte Berufsleute im Sozialbereich, welche sich wie in den anderen wirtschaftlichen Bereichen gewerkschaftlich und beruflich organisieren.
Im Kanton Freiburg organisieren sich einerseits die sozialen Institutionen und Arbeitgeber in der FVIBG (Freiburger Vereinigung der Institutionen für Behinderte und Gefährdete) und andererseits schliessen sich die in ihren Gewerkschaften und Berufsverbänden organisierten Angestellten in einer Dachorganisation, „gemeinsame Kommission“ genannt, zusammen. Die Arbeitsbedingungen der sozialen Institutionen sind in den « Rahmenstatuten» geregelt, welche von den grossen Institutionen für ihr Personal ausgearbeitet wurden und von den anderen als Referenz verwendet wurden. Zwischen 1977 und 1979 wurden die Rahmenstatuten von den grossen Institutionen und der Gewerkschaft CFP/FAB (Christliche Föderation des Personals / Freiburger Arbeiterbund) diskutiert. Diese Statuten lagen jedenfalls in den Händen der Arbeitgeber. Dies waren die ersten Formen der Sozialpartnerschaft im sozialpädagogischen Bereich.
Die Ausarbeitung eines Gesamtarbeitsvertrages
Anfang der 80er Jahre wird die Bedeutung der Sozialarbeit in der fortgeschrittenen Konsumgesellschaft von den Berufsleuten breit diskutiert. Die Schulen werden politisiert, da die sozialen Akteure bei der Sozialisation eine politischere Rolle spielen wollen : Die Frage ist welches Ziel der Sozialarbeit zu geben ist – Soll man wie ein « Polizist » oder die « Feuerwehr » sein oder autonome Individuen gestalten, welche ihr Leben selber in die Hand nehmen ? Soll man Akteur des sozialen Wandels sein oder Bewahrer der Normen einer konservativen Gesellschaft ? Diese Debatten fördern den Zusammenschluss der sozialen Fachleute, welche als Partner und Akteure von und mit den Arbeitgeberinstitutionen anerkannt werden wollen. Ende der 80er Jahre ruft in Freiburg die Gewerkschaft CFT/FAB die anderen organisierten und nicht-organisierten Angestellten auf, sich in der CFP/FAB zu einer «gemeinsamen Kommission der Angestellten der Mitgliedinstitutionen der FVIBG» zusammenzuschliessen. Diese gemeinsame Kommission ist nicht ein gesetzlich konstituierter Verein, sondern die Konjugation des gemeinsamen Willens um ein Projekt : Man wollte nämlich einen Gesamtarbeitsvertrag statt der « Rahmenstatuten », um die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen in denjenigen Institutionen zu regeln, welche sich um die gefährdeten und behinderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen kümmern.
1984 : erster Gesamtarbeitsvertrag im Sozialbereich
Von 1980 bis 1984 wird die gemeinsame Kommission immer besser als Arbeitnehmerzusammenschluss organisiert und als Verhandlungspartner der FVIBG strukturiert, um nach jahrelangen kämpferischen Verhandlungen schliesslich im Sommer 1984 den ersten Gesamtarbeitsvertrag im Sozialbereich des Kantons Freiburg abzuschliessen. Es gab immer wieder qualitative Fortschritte, Brüche, Demonstrationen auf der Strasse, sowie offene Konflikte, bei welchen die kantonale Schlichtungskommission intervenieren musste, um in diesem Arbeitskonflikt eine Einigung zu finden, welch von den Arbeitgebern viele Zugeständnisse abverlangte. In dieser Epoche umfasste die FVIBG etwa zwanzig Institutionen und die gemeinsame Kommission vertrat ungefähr vier hundert Angestellte. Der Gesamtarbeitsvertrag wurde erneuert, 1991 neuverhandelt und hält bis 2005. Es war der einzige Gesamtarbeitsvertrag in der Westschweiz, der zwischen 1990 und 2001 keinen Abbau erlitt.
Heute gibt es eine paritätische Zusammenarbeit und Finanzierung der Verwaltung des Gesamtarbeitsvertrages. INFRI, die freiburgische Vereinigung des spezialisierten Institutionen, umfasst etwa sechzig Institutionen (Direktionen). Der VOPSI, der Verein der Organisationen des Personals der Sozialen Institutionen, vertritt etwa 2000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Institutionen der INFRI.